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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12, 13 Sa 839/12, 13 Sa 87/12, 13 Sa 839/12   

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https://dejure.org/2012,29853
LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12, 13 Sa 839/12, 13 Sa 87/12, 13 Sa 839/12 (https://dejure.org/2012,29853)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2012 - 13 Sa 87/12, 13 Sa 839/12, 13 Sa 87/12, 13 Sa 839/12 (https://dejure.org/2012,29853)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2012 - 13 Sa 87/12, 13 Sa 839/12, 13 Sa 87/12, 13 Sa 839/12 (https://dejure.org/2012,29853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen veruntreuender Unterschlagung durch einen Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen veruntreuender Unterschlagung durch einen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69

    Kaufmännischer Angestellter eines - Versorgungsunternehmens - Abrechnung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    bb) Dennoch kann sich der Kläger auf dieses Mitverschulden der Beklagten nicht berufen, da er vorsätzlich gehandelt und sein Vorsatz die Schädigung mit umfasst hat, während die Beklagte die Sicherheitsvorkehrungen "nur" fahrlässig außer Acht gelassen hat (vgl. dazu BAG 18.06.1970 - 1 AZR 520/69 - BAGE 22, 375).
  • LAG Hamm, 15.04.2011 - 10 Sa 2274/10

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei vorsätzlicher Aneignung von Bargeld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    Der Feststellungsantrag ist im Hinblick auf das pfändbare Einkommen nach § 850f Abs. 2 ZPO zulässig (vgl. dazu nur LAG Hamm 15.04.2011 - 10 Sa 2274/10 - zitiert nach Juris, zu B.I. der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 27.04.2012 - 13 Sa 2281/11 - zu II.4. der Gründe) und auch in der Sache begründet.
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    Erschwerend wirkt, wenn es bei dem Vermögensdelikt um dem Arbeitnehmer anvertraute Gegenstände oder Gelder geht (vgl. BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - EzA § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung Nr. 8).
  • BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 125/83

    T-Shirt-Lieferung an Verein - §§ 48 ff HGB, § 181 BGB ist nicht analog anwendbar

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    Ein kollusiver Missbrauch der Vertretungsmacht ist gerade nicht zu ersehen, da selbst dann, wenn einzelne Geschäftsführer der beteiligten Gesellschaften auch noch Geschäftsführer der anderen Gesellschaft gewesen wären, das Rechtsgeschäft gerade nicht durch von diesem abhängigen Vertreter geschlossen worden ist (vgl. dazu auch den von der Beklagten im Termin vom 10.08.2012 zitierten Fall des BGH vom 13.06.1984 - VIII ZR 125/83 - BGHZ 91, 334 ff.).
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    Ein Kassierer aber, der nicht nur Geld einkassiert, sondern dies auch verwaltet und kontrolliert und darüber Buch führt und Quittungen erteilt, nimmt fremde Vermögensinteressen wahr (vgl. nur BGH 21.09.1988 - 3 StR 358/88 - MDR 1989, 111; BGHSt 13, 315, 318f.; 18, 312f.).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    Ein Kassierer aber, der nicht nur Geld einkassiert, sondern dies auch verwaltet und kontrolliert und darüber Buch führt und Quittungen erteilt, nimmt fremde Vermögensinteressen wahr (vgl. nur BGH 21.09.1988 - 3 StR 358/88 - MDR 1989, 111; BGHSt 13, 315, 318f.; 18, 312f.).
  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    Ein Kassierer aber, der nicht nur Geld einkassiert, sondern dies auch verwaltet und kontrolliert und darüber Buch führt und Quittungen erteilt, nimmt fremde Vermögensinteressen wahr (vgl. nur BGH 21.09.1988 - 3 StR 358/88 - MDR 1989, 111; BGHSt 13, 315, 318f.; 18, 312f.).
  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    Dies kann allenfalls dann der Fall sein, wenn ein Freispruch "wegen erwiesener Unschuld" erfolgt und eine Verdachtskündigung ausgesprochen worden ist (vgl. etwa BAG 19.09.1991 - 2 ABR 14/91 - RzK II.3.Nr. 20; KR-Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rz. 213).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86

    Einordnung eines Diebstahls einer geringwertigen Sache durch einen Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
    Ist wegen der Unehrlichkeit des Arbeitnehmers mit weiteren Diebstählen oder anderen Vermögensdelikten zu rechnen, kann der Arbeitgeber nicht darauf verwiesen werden, strengere, aufwendigere Kontrollen einzuführen (vgl. BAG 02.04.1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I.6.d)Nr. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 2 Sa 684/18

    Scheinarbeitsvertrag - gescannte Unterschrift - Untreue

    Dies kann allenfalls dann der Fall sein, wenn ein Freispruch "wegen erwiesener Unschuld" erfolgt und eine Verdachtskündigung ausgesprochen worden ist (vgl. nur BAG 20.08.1997 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; LAG Berlin-Brandenburg 10.08.2012 - 13 Sa 87/12; KR/Fischermeier, 10. Aufl. § 626 BGB Rz. 213 m. w. N.).

    Das Gericht ist nach dem Sachvortrag und dem Prozessvortrag der Parteien, nach dem Inhalt der Schriftsätze der Parteien und insbesondere der Anlagen gerade zum persönlichen Verhältnis der Widerbeklagten zu 2) zum Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin als auch der Schreiben zwischen dem Widerbeklagten zu 1) und der Widerbeklagten zu 2) (siehe Bl. 106 ff. d. A. Anlage B 5 und B 6) im Sinne einer persönlichen Gewissheit (vgl. dazu nur LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012, a. a. O.; Zöller/Grieger, ZPO, § 286 Rz. 9) davon überzeugt, dass die Widerbeklagte zu 2) mit dem Widerbeklagten zu 1) einen Scheinarbeitsvertrag mit gescannten Unterschriften geschlossen habe, wodurch zu Lasten der Gemeinschuldnerin und zugunsten des Widerbeklagten zu 1), des Sohnes der Widerbeklagten zu 2), Arbeitsentgelte, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt wurden, ohne dass eine irgendwie geartete Tätigkeit dafür erfolgte.

    Dennoch können sich die Widerbeklagten nicht auf dieses Mitverschulden des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin berufen, da sie vorsätzlich gehandelt haben und ihr Vorsatz auch die Schädigung umfasst hat, während der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin bzw. die Gemeinschuldnerin bei der Unterlassung von Sicherheitsvorkehrungen und Überprüfungen "nur" fahrlässig gehandelt hat (vgl. dazu BAG 18.06.1970 - 1 AZR 520/69 - BAGE 22, 375; LAG Berlin-Brandenburg 10.08.2012, a. a. O.).

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